Der Verein "Tierheimleben in Not e.V." hat die nach dem Tierschutzgesetz nötige Erlaubnis lt. Paragraph 11 Abs. 1 Punkt 5 - gültig ab 1.8.14
"Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermitteln"
TIN arbeitet bereits seit Beginn der Vereinsgründung 2011 mit der amtlichen Erlaubnis und in enger Zusammenarbeit mit den zust. Veterinärämtern.
Alle Tiere erhalten bei Ausreise ein amtliches Ausreisedokument, genannt "TRACES". Dieses Dokument wird dem neuen Besitzer, zusammen mit dem EU-Pass übergeben! Traces-Papiere werden von TIN immer an den neuen Besitzer ausgestellt!!! Daher kann eine Kontrolle durch den deutschen Amtstierarzt in seinem neuen Zuhause erfolgen!
Unser Fahrzeug mit Klimaanlage ist ebenso von unserem Veterinäramt abgenommen und zugelassen! Wir haben die amtliche Genehmigung für lange Transporte über 8 h!
Seriöse Tiervermittlung und Verbringung nach Deutschland......
wir arbeiten absolut transparent, in enger Zusammenarbeit mit unserem eigenen Veterinäramt, sowie auch mit den anderen Ämtern. Ganz wichtig, wenn Sie ein Tier aus dem Tierschutz adoptieren, egal welches Land, fragen Sie IMMER ober der Verein folgende Zulassungen nachweisen kann:
1. HAT DER VEREIN EINE ERLAUBNIS HUNDE AUS DEM AUSLAND NACH D ZU VERMITTELN?
Ab 1.8.14 Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetzt, Abs. 1 Punkt 5 vor?
Nur der diese Zulassungen hat, hat auch einen Sachkundenachweis der zu vermittelnden Tiere abgelegt und ist auch fachkundig!!!
Diese Zulassung gilt sowohl für Vereine als auch für PRIVATPERSONEN die Tiere vermitteln, wer diese Genehmigung nicht vorlegen kann arbeitet illegal!
Unser Tip - Augen auf gerade bei den unzählig vielen Angeboten von Tieren aus Kleinanzeigenportalen und auch bei facebook - immer nach den jeweiligen Zulassungen fragen!
2. TRANSPORT
Wie kommt ihr neuer Liebling nach Deutschland
A) mit einem eigenen Fahrzeug des jeweiligen Vereines? Fragen Sie nach der Zulassung als Transportunternehmer für lange Transporte Typ II und am besten, lassen Sie sich Fotos vom Fahrzeug zusenden. Dieses Fahrzeug muss vom jeweiligen Veterinärsamt abgenommen worden sein!
B) mit einem Fremdtransporteur? Lassen Sie sich auch hier die Zulassung zeigen bzw. Fotos zuschicken, auch dieser MUSS eine Genehmigung für lange Transporte Typ II vorlegen können. Besonders ausländische Unternehmen bekommen in ihrem Ursprungsland sehr leicht eine Zulassung, dort werden häufig die Fahrzeuge überhaupt nicht begutachtet und es wurden schon viele Transporte in D angehalten wo die Tiere schon mehr als 24 h ohne Wasser und in ihren eigenen Exkrementen saßen. Solche Transporteure solten auch von deutschen Vereinen gemieten werden.
3. AUSREISEPAPIERE
Fragen Sie ob die Tiere per TRACES-Meldung (begleitendes, amtliches Ausfuhrpapier des Hundes/Katze) nach Deutschland gebracht werden - nur so gehen Sie sicher, daß der Hund auch alle Papiere hat die er benötigt, ordentlich geimpft wurde und von einem Tierarzt im Ursprungsland 24 h vor dem Transport begutachtet wurde!
Nur so sind Sie und auch ihr Tier auf der sicheren Seite! Und vor allem, das schützt auch uns seriös und legal arbeitende Vereine vor schwarzen Schafen die dem Auslandstierschutz schaden!!!!
Ausserdem sollte beachtet werden....
- Welpen dürfen erst in einem Alter von mind. 3 Monaten und 21 Tagen das Ursprungsland verlassen, erst dann ist eine Tollwutimpfung gültig und bietet Schutz.
- Vereine/Orgas die mit großen Mengen an Rassewelpen oder auch nur Welpen handeln meiden!

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